Hausordnung

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Schulgelände

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen untersagt. Der Eingangsbereich zum Schulhof ist ebenfalls rauchfrei zu halten.

Fremde Hunde sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Mitgeführte Hunde werden außerhalb des Hofes großzügig weit entfernt vom Eingangsbereich angeleint.

Unser Schulhund Cosmo gehört zum Schulkonzept und ist an einem Halstuch erkennbar.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

Wir gehen leise und langsam durch das Schulgebäude und verhalten uns rücksichtsvoll und freundlich.

Wir verwenden keine Schimpfwörter, beleidigen niemanden und lösen Probleme ohne Gewalt.

Das Schulhaus wird von allen sauber gehalten. Wir trennen den Müll und leeren die Klassenmülleimer selbstständig.

Wir tragen saubere Wechselschuhe.

Wir halten die Toiletten sauber und achten auf hygienisches Verhalten. Die Toiletten sind kein Pausenort.

Jeder ist für die Ordnung seiner Sachen verantwortlich. Unsere Kleidung hängen wir an die Garderobenhaken. Schuhe werden ins Regal nebeneinander gestellt.

Wir achten auch auf das Eigentum anderer.

Die Abholung vergessener Materialien ist am nächsten Tag durch das Kind selbst zu erledigen.

 

Zutritt zum Schulgebäude

Eltern und schulfremde Personen haben nur nach Absprachen Zutritt zum Schulgebäude.

Die Türen sind geschlossen zu halten.

Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, schulfremden Personen die Türen zu öffnen.

7.30 Uhr wird die Haupteingangstür geöffnet. Eltern und Kinder verabschieden sich vor dem Eingang.

Wir kommen pünktlich. Alle bereiten sich auf den Unterricht vor, damit dieser um 7.45 Uhr störungsfrei beginnen kann.

Das Begleiten der Kinder bis zum Klassenraum ist nur in genehmigten Ausnahmefällen zugelassen. Eine Ausnahme bildet zum Beispiel die erste Schulwoche für die neuen Schülerinnen und Schüler nach der Einschulung.

Konflikte, die in der Schule entstehen, werden in der Schule gelöst. Keinem Außenstehenden ist es erlaubt, Kinder zu maßregeln. Bei Zuwiderhandlungen kann das Hausverbot ausgesprochen werden.

Gesprächswünsche sind bei der betreffenden Lehrkraft oder der Schulleitung anzukündigen und finden grundsätzlich nicht vor dem Unterricht statt.

Das Mitführen von Hieb- und Schusswaffen sowie waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

Ebenso ist das Mitbringen von Feuerzeugen, Streichhölzern, Zigaretten, E-Zigaretten und Energydrinks verboten.

Das Spielen an Handys oder Smartwatches ist im gesamten Schultag verboten. Anrufe und Nachrichten sind nur durch eine Lehrkraft oder mit Genehmigung einer Lehrkraft selbstständig zulässig. Handys sind ansonsten in der Schultasche zu belassen. Bei Smartwatches ist der Schulmodus einzustellen.

Bei Zuwiderhandlungen, wird das Medium zur Abholung durch die Eltern im Sekretariat verwahrt.

Die Schule haftet nicht für den Verlust von Wertgegenstände.

 

Hofpausen

Alle Kinder verbringen die Pausen auf dem Hof. Bei Regen oder Unwetter wird über die Sprechanlage ausgerufen, dass alle im Schulhaus bleiben.

Auf dem Schulhof werden nur Softbälle zum Spielen auf den vorgegebenen Flächen verwendet.

Kinder, die zur Toilette gehen müssen, melden sich bei der Aufsicht am Haupteingang ab und wieder an, wenn sie zurückkommen.

Wir gehen immer zum Haupteingang rein. Die Aufsicht sorgt dafür, dass die Seiteneingänge geschlossen gehalten werden und alle Kinder wieder pünktlich zum Unterricht erscheinen.

Die Eingangstreppe ist kein Aufenthaltsort!

Zum Mittagessen stellen sich alle Kinder der entsprechenden Essenschicht am Horteingang an. Den Einlass regelt eine aufsichtsführende Person.

Wir gehen langsam zur Essenausgabe und nehmen Rücksicht aufeinander. Wir bringen unser Geschirr selbst zur Abgabe und hinterlassen den Tisch sauber.

Die gewählten Schülerhausmeisterinnen und Schülerhaustmeister sind mit gesonderten Aufgaben betraut.

 

Nach dem Unterricht

Regulärer Unterrichtsschluss ist von montags bis donnerstags um 14.45 Uhr, freitags um 13.30 Uhr für die 3. und 4. Klassen bzw. 11.30 Uhr für die Schüler der Schuleingangsphase. In den Unterrichtszeiten ist die Abholung nur in abgesprochenen Ausnahmen möglich.

Personen, die Kinder abholen wollen, warten vor dem Hoftor. Ein vorzeitiges Abholen ist nur durch ausdrückliche Absprachen bzw. im Krankheitsfall erlaubt.

Eltern, die Ihr Kind in der Mittagspause wegen eines verkürzten Unterrichts abholen wollen, melden sich bei einer aufsichtsführenden Person an.

Es ist nicht zulässig, ein Kind selbstständig auf dem Schulhof oder im Schulhaus zu suchen. Gerne hilft das Personal weiter.

 

Sportunterricht

Vor dem Sportunterricht stellen sich alle Schülerinnen und Schüler am hinteren Tor an. Mit der Sportlehrkraft geht die gesamte Gruppe gemeinsam in die Turnhalle.

Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend. Dafür ist das Mitbringen geeigneter Wechselkleidung erforderlich.

Das Tragen von Schmuck ist unzulässig. Ohrringe sind abzulegen, Ohrstecker können abgeklebt werden. Dafür sind Eltern/Kinder selbst verantwortlich.

Sportbefreiungen sind vom Arzt vorzulegen. Bei kleineren Verletzungen oder abklingenden Erkältungssymptomen obliegt es der Lehrkraft zu entscheiden, in welcher Form die Teilnahme erfolgen kann. Sportbekleidung ist in jedem Fall mitzuführen.

Die Turnhalle wird erst nach Erlaubnis der Lehrkraft betreten. Niemand geht ohne Erlaubnis und Aufsicht an aufgebaute Turngeräte.

 

Lizenzen & Quellen




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