Elterninformationen

1. Für den Schulweg (Weg zur Schule und von der Schule nach Hause) sind die Eltern verantwortlich.


2. Das Schulhaus ist in der Zeit von 7.30 - 14.45 Uhr für den Schulbetrieb geöffnet.


3. Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.


4. Schmuck (z.B. Ketten, Ringe, Ohrringe o.ä.) ist vor dem Sportunterricht abzulegen.


5. Bereits am ersten Fehltag ist die Schule unverzüglich über das krankheitsbedingte Fehlen zu informieren. Dies kann auch mündlich (z.B. telefonisch) oder bereits in Form einer schriftlichen Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten bis 8.00 Uhr erfolgen.


6. Bei mündlicher Entschuldigung hat nach spätestens 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe der Gründe zu erfolgen.


7. Bei ansteckenden Krankheiten haben die Eltern die Schule zu informieren. Am ersten Tag nach dem krankheitsbedingten Fehlen muss der Schule eine ärztliche Bescheinigung (frei von ansteckenden Krankheiten) vorgelegt werden. Das gilt auch nach überstandenem „Läusebefall“.


8. Wertgegenstände, Geld und Schlüssel (ausgenommen sind schultypische Gegenstände wie Schulmaterialien, Sportsachen, ...) sind nicht versichert.


9. Urlaub ist grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.




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